Patientenverfügung

Patientenverfügung

Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung, auch als Patient.

Wenn ich entscheidungsunfähig und nicht in der Lage bin, meinen Willen zu äußern, dann kann eine vorausverfügende Willensbekundung, eine Patientenverfügung, hilfreich sein, oft auch kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.


Aber es muss auch sicher gestellt sein, dass eine solche Verfügung im Falle des Falles Berücksichtigung findet. Im persönlichen Gespräch unterstützen wir Sie beim Erstellen dieser Vorsorgeverfügungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.


Unsere Beratungsstelle hilft Ihnen bei allen Fragen zur Patientenverfügung gerne weiter. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per E-Mail.

Die von der Rüsselsheimer Hospizhilfe e.V. gegebenen Informationen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind keine juristischen Beratungen, sondern dienen der Unterstützung bei Erstellung  Ihrer Vollmacht.

Eine Broschüre mit vielen Denkanstößen und Antworten auf häufig gestellte Fragen ist in unserer Beratungsstelle vorrätig. Sie können aber auch eine Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministerium der Justiz direkt hier herunterladen.
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